13 Okt 2020
13 Okt 2020
-WERBUNG -
NUR FÜR QUALIFIZIERTE ANLEGER UND ANLEGERINNEN – Dieses Dokument richtet sich an qualifizierte Anleger und Anlegerinnen und darf ausschliesslich an qualifizierte Anleger und Anlegerinnen im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage vom 23. Juni 2006 sowie dessen Verordnung (in der jeweilig gültigen Fassung) herausgegeben werden.
Das Thema Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social und Governance, kurz ESG) ist präsenter als je zuvor und drängt Unternehmen dazu, der steigenden Nachfrage von Anlegern nach einer ESG-konformen Firmenpolitik nachzukommen. Das „E“ für Environmental, also den Klima- bzw. Umweltschutz, spielt dabei eine besondere Rolle.
Die globale Erwärmung ist ein nicht zu leugnender Fakt und einschneidende Maßnahmen in der Energiepolitik sind zwingend erforderlich, um das Schlimmste zu verhindern. Wir sind bereits spät dran – aber noch nicht zu spät! Als Vermögensverwalter ergreift Lyxor die Chance, seinen Einfluss im Kampf gegen den Klimawandel wahrzunehmen. Seitens der Politik wurde die Auflage klimafreundlicher Indizes initiiert und über unser Angebot an innovativen Indexfonds auf eben diese Indizes tragen wir dazu bei, Investorengelder verstärkt in klimafreundliche Anlagen zu lenken. Lyxor ist sich seiner Verantwortung bewusst – sind Sie es auch?
Der Weg dorthin ist steinig und verlangt jedem von uns eine Menge ab. Woher weiss ich als Anleger, ab wann eine Investition klimafreundlich ist und zu einer Reduzierung der Treibhausgasemission und -damit verbunden einer Begrenzung der globalen Erderwärmung - beiträgt?
Die wissenschaftsbasierten Reduktionsziele SBTs stellen die Verbindung zwischen den beabsichtigten CO2-Emissionen einzelner Unternehmen und einem prognostizierten durchschnittlichen Temperaturanstieg her. Die Verknüpfung eines Referenzindex oder eines Portfolios mit einer bestimmten Temperaturgradzahl lässt sich für Anleger – wie bei einem Fieberthermometer - leicht erfassen und gibt auf einfache Weise Auskunft über die Klimafreundlichkeit einer Anlage.
Die aktuellen Zahlen in ihrer jetzigen Form sind schockierend und geben Anlass zur Sorge: Alle bedeutenden Aktienindizes implizieren derzeit einen Temperaturanstieg von mindestens 4° C – und das könnte katastrophale Auswirkungen haben.1
Darüber hinaus wirkt die Benchmark-Regulatorik auf eine Berücksichtigung der Climate Transition Benchmarks (CTB) und der Paris-Aligned Benchmarks (PAB) hin. Durch diese Vorgaben für die Erschaffung neuer Referenzindizes wird es in Zukunft wesentlich einfacher (und transparenter), Anlageinstrumente wie beispielsweise Indexfonds aufzulegen, die den Zielvorgaben über die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5° C gegen über dem vorindustriellen Niveau entsprechen.
Wir sind davon überzeugt, dass sich die Kennzeichnung von Referenzindizes mit dem CTB- und PAB-Label – ähnlich wie beispielsweise die Kennzeichnung von Bio-Lebensmittel – durchsetzen wird. Damit haben Anleger die Möglichkeit, wie bei einem Fieberthermometer auf einen Blick zu erfassen, inwiefern ein Index sauber ist, also klimapolitische Vorgaben berücksichtigt werden. Im Umkehrschluss werden altbekannte Indizes, die nach wie vor von der Mehrheit der institutionellen Anleger gehalten wird, als schmutzig bzw. nicht-klimafreundlich gebrandmarkt.
Die neuen Benchmark-Vorschriften der EU stellen einen Meilenstein dar und tragen dazu bei, dass zukünftige Investitionen und Unternehmensbewertungen an einen CO2-Fussabdruck gekoppelt werden.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass Investoren sich gezwungen sehen, ihre Gelder vorzugsweise in CTB und PAB-konforme Anlagen zu lenken. Zusätzlicher Druck könnte zudem durch Aktionäre ausgeübt werden: Wenn die Bewertung eines Unternehmens in Zukunft an seinen CO2-Fussabdurck gekoppelt ist, haben Aktionäre die Möglichkeit darauf hinwirken, dass das Management eines Unternehmens die erforderlichen energiepolitischen Entscheidungen trifft, um ihren Teil zur Energiewende beizutragen und den eigenen CO2-Fussabdruck zu verbessern.
Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Dringlichkeit der Klimawende sowie eine vorausschauende, klimapolitisch getriebene Benchmark-Regulatorik können dafür sorgen, der Begrenzung der Erderwärmung Stück für Stück näher zu kommen.
Zu Illustrationszwecken
Erhebungen zufolge müssten 80% der bereits ausgemachten fossilen Brennstoffreserven ungenutzt im Erdboden verbleiben, da wir ansonsten eine Überhitzung unseres Planeten riskieren.2
Die Aktienmärkte kalkulieren noch immer noch einen Teil dieser noch nicht geförderten Reserven in die Aktienkurse der Ölproduzenten ein. Dies könnte heute das grösste versteckte Risiko in ihrem Anlageportfolio sein - ein Risiko, das nicht abzusichern ist.
Eine Dekarbonisierung, also eine Entkoppelung von fossilen Energieträgern, eines Portfolios ist ohne Energiewende nicht möglich. Ein Schritt, den es unserer Meinung nach wert ist zu gehen und zu dem es keine Alternative gibt. Das Einläuten der Energiewende wird in unseren Augen die grosse Herausforderung der kommenden Jahrzehnte sein.
Die Anpassung eines Portfolios stellt uns vor enorme Herausforderungen und es könnte Jahre dauern, bis das Wissen um die Folgen der globalen Erderwärmung in das Bewusstsein aller Marktteilnehmer vorgedrungen ist - Jahre, die wir nicht haben. Die grossen Indexanbieter können mit der Berechnung innovativer Indizes einen ersten Schritt in die richtige Richtung weisen.
Selbstredend reicht es nicht aus, diese Indizes lediglich zu berechnen. Sie müssen von Investoren angenommen und auch tatsächlich genutzt werden und Gelder anziehen. Erst wenn auch bedeutende Summen in diese Indizes fliessen, kann sich die Energiewende zum Positiven wenden.
Hier können sogenannte Investment Influencer eine Schlüsselrolle spielen. Wenn die ersten Investitionen in ausgewählte Klimaindizes fliessen wird damit ein Zeichen gesetzt und weitere Anleger werden folgen, um ihr Portfolio ebenfalls klimafreundlich auszurichten.
Zu Illustrationszwecken
Dies ist eine einmalige Gelegenheit für ETF-Anbieter, sich für Veränderungen einzusetzen und Anleger mit ihren Investitionen aktiv entscheiden zu lassen, wohin ihr Geld fliesst.
Jeder einzelne kann an dieser Revolution teilnehmen - von den grössten Vermögensverwaltern bis hin zu Privatanlegern, die für ihren Ruhestand sparen oder Geld anlegen möchten.
Mit der Entscheidung, Geld in klimafreundliche ETFs anzulegen, bewirkt der einzelne mehr, als beim Verzicht auf die Flugreise, die Nutzung des ÖPNV oder der Veränderung hin zu einer veganen Ernährungsweise.3
Was passiert, wenn Millionen von uns dies tun?
Es ist nie zu spät und der Beitrag jedes einzelnen von uns kann nicht hoch genug bewertet werden – packen wir es an!
1Quelle: Technische Expertengruppe der EU (TEG) in „Sustainable Finance Interim Report on Climate Benchmark“s, June 2019.
2 Quelle: Bill McKibben, author and and leader of environmental group 350.org, https://350.org/why-we-need-to-keep-80-percent-of-fossil-fuels-in-the-ground/
3 Quelle: https://www.nordea.com/en/sustainability/sustainability-news/nordeas-illustrative-analysis-on-carbon-footprint-from-savings.htmll
Wichtige Information
Der Verfasser dieses Dokumentes ist Lyxor International Asset Management. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts ist ausschliesslich Lyxor International Asset Management verantwortlich.
Name des Fonds Name des Teilvermögens Domizil in
MULTI UNITS LUXEMBOURG Lyxor MSCI USA Climate Change UCITS ETF - Acc Luxembourg
MULTI UNITS LUXEMBOURG Lyxor MSCI World Climate Change (DR) UCITS ETF - Acc Luxembourg
MULTI UNITS LUXEMBOURG Lyxor MSCI Europe Climate Change (DR) UCITS ETF - Acc Luxembourg
MULTI UNITS LUXEMBOURG Lyxor MSCI EM Climate Change UCITS ETF - Acc Luxembourg
MULTI UNITS LUXEMBOURG Lyxor S&P 500 Paris-Aligned Climate (EU PAB) (DR) UCITS ETF - Acc Luxembourg
MULTI UNITS LUXEMBOURG Lyxor S&P Global Developed Paris-Aligned Climate (EU PAB) (DR) UCITS ETF - Acc Luxembourg
MULTI UNITS LUXEMBOURG Lyxor S&P Europe Paris-Aligned Climate (EU PAB) (DR) UCITS ETF - Acc Luxembourg
MULTI UNITS LUXEMBOURG Lyxor S&P Eurozone Paris-Aligned Climate (EU PAB) (DR) UCITS ETF - Acc Luxembourg
Die in der Aufstellung genannten kollektiven Kapitalanlagen, (im Folgenden „kollektive Kapitalanlagen“ genannt), stellen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigte ausländische kollektive Kapitalanlagen gemäss Artikel 120 des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage vom 23. Juni 2006 (in der jeweilig gültigen Fassung) dar, welche in der Schweiz oder von der Schweiz aus an nicht qualifizierte Anlegerinnen und Anleger vertrieben werden dürfen.
Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt.
Die Anteile sind nicht gemäss dem U.S. Securities Act der Vereinigten Staaten von 1933 registriert und dürfen nicht unmittelbar oder mittelbar in den Vereinigten Staaten (einschliesslich ihrer Territorien und Besitzungen) oder an oder zugunsten einer US-Person (die eine U.S. Person ist, das heisst eine Person im Sinne der Regulierung S im Zusammenhang mit dem U.S. Securities Act der Vereinigten Staaten von 1933, in der geänderten Fassung und/oder jede Person, die nicht umfasst ist von der Definition «Non-United States Person» im Sinne des Abschnitts 4.7 /a) (1) (iv) der Regeln der «U.S. Commodity Futures Trading Commission») angeboten oder verkauft werden.
Dieses Dokument und allgemeiner alle Dokumente, die auf den Fonds bezogen sind oder mit dem Fonds in Zusammenhang stehen, wurden nicht von einer Bundes- oder einzelstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde der Vereinigten Staaten geprüft oder gebilligt. Jede gegenteilige Behauptung ist strafbar.
Dieses Dokument darf in der Schweiz ausschliesslich an qualifizierte Anlegerinnen und Anleger im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage vom 23. Juni 2006 und dessen Verordnung (in der jeweilig gültigen Fassung) vertrieben werden.
Finanzintermediäre (insbesondere Vertreter von Privatbanken oder unabhängigen Vermögensverwaltern, Intermediäre) müssen die strengen regulatorischen KAG-Anforderungen für den Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen in der Schweiz erfüllen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Intermediäres sicherzustellen, dass (i) alle diese Anforderungen erfüllt sind, bevor der Intermediär die in diesem Dokument erwähnten Fonds vertreibt, und (ii) der Intermediär andernfalls keine Aktivitäten ausführt, die als Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen in der Schweiz im Sinne von Art. 3 KAG sowie dessen Verordnung qualifiziert werden könnten.
Jegliche Information in diesem Dokument gilt lediglich zum Zeitpunkt der Abgabe als abgegeben, und wird zu einem späteren Zeitpunkt, falls nicht mehr aktuell, nicht aktualisiert.
Dieses Dokument gilt nur für Informationszwecke und stellt keine Offerte, Einladung zur Offertenabgabe, Werbung oder Empfehlung für eine Investition in ein kollektives Anlageprodukt dar. Dieses Dokument stellt weder ein Prospekt gemäss Artikel 652a oder 1156 des Schweizer Obligationenrechts (in der jeweilig gültigen Fassung), noch ein Kotierungsprospekt gemäss den Richtlinien der SIX Swiss Exchange AG oder eines anderen Handelsplatzes im Sinne des Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom 19. Juni 2015 (in der jeweilig gültigen Fassung) dar. Es stellt weder einen vereinfachten Prospekt, ein Key Investor Information Dokument noch einen Prospekt im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektive Kapitalanlage vom 23. Juni 2006 (in der jeweilig gültigen Fassung) dar.
Eine Investition in kollektive Kapitalanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden, welche im Prospekt bzw. im Werbematerial beschrieben werden. Jede potentielle Anlegerin und jeder potentielle Anleger sollte den ganzen Prospekt bzw. das ganze Werbematerial durchlesen und sollte, vor einem Anlageentscheid, die Risiken sorgfältig abwägen.
Alle Bezugspunkte / Vergleicsshszahlen in diesem Dokument werden nur zu Informationszwecken angegeben.
Dieses Dokument stellt kein Ergebnis einer Finanzanalyse dar und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich der „Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse“ der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Dieses Dokument enthält keine auf einen konkreten Anleger zugeschnittenen Empfehlungen und sollte nicht als Ersatz für eine Anlageberatung durch eine Fachperson verstanden werden.
Der Vertreter und die Zahlstelle der kollektiven Kapitalanlagen ist Société Générale, Paris, Zweigniederlassung Zürich, Talacker 50, 8001 Zürich.
Der Prospekt oder das Werbematerial, die Key Investor Information Dokumente, das Verwaltungsreglement, die Statuten und/oder andere Gründungsdokumente sowie der Jahres- und Halbjahresabschlussbericht können kostenlos beim Vertreter in der Schweiz bezogen werden.
Research-Hinweis
Lyxor International Asset Management („LIAM“) oder seine Mitarbeiter können Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen pflegen oder unterhalten, die in ihren Research-Berichten thematisiert werden. Anleger sollten sich daher bewusst sein, dass LIAM und seine Mitarbeiter möglicherweise einem Interessenkonflikt unterliegen, der die Objektivität des Berichts beeinträchtigen könnte. Anleger sollten diesen Bericht nur als einen von mehreren Faktoren für ihre Anlageentscheidung betrachten. Im Anhang finden Sie die Analystenzertifizierung(en), wichtige Hinweise und Haftungsausschlüsse. Besuchen Sie alternativ unsere globale Website zur Offenlegung von Researchergebnissen unter www.lyxoretf.com/compliance.
Interessenkonflikte
Dieses Research-Dokument enthält die Einschätzungen, Meinungen und Empfehlungen von Research-Analysten und/oder Strategen von Lyxor International Asset Management („LIAM“) aus den Bereichen Cross Asset und ETF. Sofern dieses Dokument Anlageideen enthält, die auf Makro-Einschätzungen der wirtschaftlichen Marktbedingungen oder dem relativen Wert beruhen, können diese von den grundsätzlichen Meinungen von Cross Asset und ETF Research und Empfehlungen in Sektor- oder Unternehmens-Research-Berichten von Cross Asset und ETF Research sowie von den Einschätzungen und Meinungen anderer Abteilungen von LIAM oder ihren Tochtergesellschaften abweichen. Die Research-Analysten und/oder Strategen von Lyxor Cross Asset und Lyxor ETF konsultieren regelmässig LIAM-Mitarbeitende aus dem Vertrieb und der Portfolioverwaltung in Bezug auf Marktinformationen, darunter Marktkurse, Spreads und Handelsaktivität von ETFs, die Aktien-, Anleihe- und Rohstoffindizes nachbilden. Die Handelsabteilungen können oder konnten in der Vergangenheit Transaktionen grundsätzlich auf Basis der Einschätzungen und Berichte der Research-Analysten durchführen. Lyxor verfügt über verbindliche Research-Richtlinien und -Verfahren, die angemessen (i) sicherstellen sollen, dass in Research-Berichten angegebene Fakten auf zuverlässigen Informationen beruhen, und (ii) verhindern sollen, dass Research-Berichte unangemessen selektiv oder in unangemessener Staffelung veröffentlicht werden. Zudem hängt die Vergütung der Research-Analysten zum Teil von der Qualität und Genauigkeit ihrer Analysen ab, vom Kundenfeedback und von Wettbewerbsfaktoren sowie von den Gesamterlösen von LIAM, einschliesslich Erlösen aus Anlageverwaltungsgebühren, Anlageberatungsgebühren und Vertriebsgebühren.
© 2020 LYXOR INTERNATIONAL ASSET MANAGEMENT ALL RIGHT